Die Katholische Soziallehre

Zu Beginn meines Studiums schrieb ich einen Leserbrief in dem ich die rhetorische Frage als Antwort auf die Frage nach den Werten unserer Gesellschaft gab: „Sind es nicht Demokratie und Menschenrechte?“ Einige Jahre später erklärte ich bei der Abschlussprüfung meines Studiums zum Thema „Christliche Soziallehre“, dass – wie ich auf der Universität lernte – Demokratie und Menschrechte begründungsoffen sind und der Begründung bedürfen. Sie existieren genauso wenig wie der Staat oder die Marktwirtschaft nicht ohne ihnen vorgelagerten Werten. Doch welche sind diese? Ich komme auf diese Frage noch zurück.

In allen Jahren meines Studiums lernte ich, dass es eben die Katholische Kirche mit ihrer Soziallehre war und ist, die diese Begründung für ein tragfähiges Zusammenleben, d.h. die entscheidenden Werte „liefert“. Sie lehrt, wie eine gerechte Ordnung, die wir hier auf Erden nie ganz verwirklichen können, doch annähernd realisiert werden kann. Das Ziel eine gerechte Ordnung, die ein Teilaspekt des Reich Gottes, zu realisieren, ist Teil unseres letzten Zieles als Menschen, nämlich in den Himmel zu kommen, sagte Papst Johannes Paul II., der selbst ein Sozialethiker war:


„Als Mittel zur Erreichung dieses Zieles benutzt die Kirche ihre Soziallehre. Um in der heutigen schwierigen Lage eine richtige Problemstellung wie auch die beste Lösung der Fragen zu fördern, kann es eine große Hilfe sein, die Summe von Leitprinzipien, von Urteilskriterien und von Richtlinien für das konkrete Handeln, die die kirchliche Lehre vorlegt, genauer zu kennen und mehr zu verbreiten.“

Der Grundgedanke der Katholischen Soziallehre ist die ordo socialis, die gottgewollte Ordnung des Ganzen der menschlichen Gemeinschaft. Je mehr die Teilbereiche einer Gesellschaft, wie die Rechts- oder Marktordnung, sich an die Prinzipien der Soziallehre annähern, umso mehr entspricht die politische oder wirtschaftliche Realität dem Ideal der Gerechtigkeit. Die Prinzipien bzw. Bausteine der Soziallehre sind: Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl.

Das Besondere und Eigene einer christlichen Soziallehre besteht in seiner Auffassung vom Menschen, seinem Menschenbild. Der Mensch ist laut der Bibel nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Auf dieser Ebenbildlichkeit, durch Christi Blut erlöst, zur Heiligkeit und ewigen Seligkeit berufen, beruht die Würde des Menschen und diese sollte, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festhält, unantastbar sein. Und der Christ weiß auch immer, dass die Natur des Menschen schwach ist und seit dem ersten Sündenfall zur Sünde neigt, was bestimmte politische Konsequenzen hat. Die freie Person und die Wahrung der Menschenwürde ist der „oberste Grundsatz“ einer christlichen Soziallehre.

Doch wenn wir von einer Soziallehre reden, dann muss sich diese offenbarungstheologisch zunächst auf die Gebote Gottes, insbesondere auf den Dekalog beziehen. Diese sind der unabkömmliche zu gehende Weg zum Heil des Menschen: „Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auch auf Erden.“ Ferner sind insbesondere in der Goldenen Regel, im Doppelgebot der Liebe, in der Bergpredigt und nicht zu Letzt in der Tugendlehre die ersten und letzten Grundlagen für die sozialen Aufgaben des Christentums und damit für die Zuständigkeiten des kirchlichen Lehramts im gesellschaftlichen Bereich gegeben.

Die Soziallehre der Kirche argumentiert neben der Offenbarung vom Naturrecht her. Das Naturrecht enthält sittlich-rechtliche Grundsätze einer „Existenzordnung“ (Johannes Messner) und bietet heute noch das Denkgebäude und die Argumentationsbasis der katholischen Soziallehre, insbesondere gegenüber der modernen Philosophie und seinen ideologischen „Kindern“, dem Liberalismus und dem Sozialismus. Diese Auseinandersetzung hat heute wenig an ihrer Aktualität verloren hat, sofern sie in Zeiten der Dominanz individualistischer, ökonomischer und auch neomarxistischer Weltauffassungen wahrgenommen wird.

Die „neuere“ Soziallehre der Kirche entfaltete sich mit und ab der Päpstlichen Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII., die am 15. Mai 1891 veröffentlicht wurde. Sie entstand unter den negativen Eindrücken der Auswirkungen der Industriellen Revolution, die vor allem die Arbeiterschaft betraf. Mit dieser Enzyklika kam es zu einer wissenschaftlichen Theoriebildung, die für alle weiteren Sozialenzykliken maßgebend sein sollte. In die Soziallehre der Katholischen Kirche sollte immer auch das Gedankengut der Antike und der Kirchenlehrer einfließen.

Seit Rerum novarum gab es weitere Enzykliken, die in ihrer jeweiligen Zeit explizit die soziale Frage zum Gegenstand hatten. Es seien an dieser Stelle Lehrschreiben wie Immortale Dei (1885, Leo XIII.), Vehementer nos (1906, Pius X.) Quas Primas (1925, Pius XI.), Quadragesimo Anno (1931, Pius XI.), Pacem in terris (1963, Johannes XXIII.), Centesimus Annus (1991, Johannes Paul II.) und die Enzyklika Deus Caritas Est (2005, Benedikt XVI.) genannt. War das Lehramt der Kirche in der Vergangenheit mehr bestrebt die Irrtümer festzustellen und die Katholiken zu warnen, so ging sie im Laufe der Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts mehr dazu über, die Lehre der Kirche positiv im „Horizont der Zeit“ darzustellen.

Die bedeutendste Einheit der Gesellschaft, die Keimzelle der Gesellschaft, wie es so schön heißt, ist für die katholische Soziallehre die Familie. Schon Papst Leo XIII. betont in Rerum novarum die Eigenständigkeit der Familie, auch gegenüber dem Staat:

„Sie ist älter als jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und Pflichten“.

Oder in den Worten von Papst Pius XII.:

„Die Familie ist heilig. Sie ist die Wiege nicht nur der Kinder, sondern auch der Nationen. Mann und Frau sollen den kommenden Generationen die Fackel des körperlichen und zugleich des geistigen, des sittlichen und christlichen Lebens weitergeben. So will es Gott.“

Aus der zur Sünde neigenden schwachen Menschennatur ergibt sich die Notwendigkeit eines Staates. Der Christ bejaht den Staat sogar. Der Apostel Paulus hierzu:

„Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt.“

Wenn auch die Schrift die Würde und die Bedeutung des Staates anerkennt, weist sie auch mit großem Ernst darauf hin, dass der Staat zur widergöttlichen Macht entarten kann. So wird etwa vor dem Hintergrund der Christenverfolgung im Buch der Offenbarung vor dem „Tier aus dem Abgrund“ gewarnt.

Zu den Ordnungsprinzipien bzw. Bausteinen der Soziallehre: Wir besprachen kurz die Personalität bzw. die Menschenwürde. Zu den Prinzipien zur Verwirklichung des Gemeinwohls und somit einer lebenswerten Ordnung des menschlichen Zusammenlebens zur Wahrung der menschlichen Würde gehören die Solidarität und die Subsidiarität. Die Solidarität hat Johannes Paul II. im Jahre 1991 treffend definiert:


„Solidarität ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind“.

Es war Papst Pius XI., der in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno die Subsidiarität 1931 als dasjenige definiert

„was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf. (…) Es verstößt gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung“.

Man denke in diesem Zusammenhang an die Forderung nach mehr individueller Verantwortung, unsere föderale Ordnung oder an die EU, die sich dazu bekennt oder bekannte sich subsidiär zu gliedern. Das Gemeinwohl hat Johannes Messner knapp als die „allseitige Verwirklichung der Gerechtigkeit definiert“.

Befragt nach den Werten, die unser Zusammenleben tragen, würde ich heute neben den genannten der Soziallehre noch im Sinne des Christkönigtums einen wichtigen, den wichtigsten nennen: Gott. Gott ist auch jener Wert ohne den die Menschenwürde und somit die Menschenrechte oder auch die Demokratie stehen oder es eben nicht tun. Der Begründer der katholischen Soziallehre, Papst XIII. hält dazu fest:

„Von der Religion, mit der Gott verehrt wird, hängt das Wohl des Staates und der Gesellschaft ab.“

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Text

Die Sozialverkündigung der Katholischen Kirche

Eine kompakte Darlegung im Lichte der Lehrtradition

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